Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Steuerstreit und Rückforderung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre steuerrechtlichen Anliegen in der Schweiz.

Ein Einspruch empfiehlt sich, wenn Sie Unstimmigkeiten in der Berechnung oder formelle Fehler feststellen. Clariva prüft Ihre Unterlagen und berät Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten und des weiteren Vorgehens.

In der Regel muss der Einspruch innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Steuerbescheids eingereicht werden. Wir unterstützen Sie dabei und sorgen für eine korrekte und termingerechte Formulierung.

Die Kosten richten sich nach Aufwand und Komplexität Ihres Falls. Nach einer ersten Analyse erhalten Sie von Clariva einen transparenten Kostenvoranschlag, in dem Pauschal- oder Stundentarife aufgeführt werden.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Kanton und Auslastung der Behörde. Üblicherweise sollten Sie nach Einreichung des Einspruchs mit einigen Wochen bis wenigen Monaten rechnen.

Wird der Einspruch ganz oder teilweise abgewiesen, können Sie vor das kantonale Verwaltungsgericht ziehen. Clariva begleitet Sie auf allen Verfahrensstufen bis zur gerichtlichen Klärung.

Unter bestimmten Umständen lassen sich bis zu fünf Jahre rückwirkend Korrekturen beantragen. Gerne prüfen wir Ihre Steuerakten der Vorjahre auf potenzielle Erstattungsansprüche.

Wir benötigen Ihre Steuerbescheide, Belege zu Einkünften und Ausgaben sowie alle relevanten Dokumente, die den Sachverhalt belegen, um eine gründliche Analyse durchzuführen.

Wir vertreten Sie vor dem kantonalen Verwaltungsgericht und, falls nötig, vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dabei entwickeln wir eine schlüssige Beweisstrategie und bringen Ihr Anliegen zielgerichtet vor.

Ja, wir bieten ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihren Fall zu besprechen, Chancen und Risiken darzustellen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Unsere Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstrasse 1, 8001 Zürich, Schweiz. Dort empfangen wir Sie gerne persönlich oder digital.

In der Regel beträgt die Einsprachefrist in der Schweiz 30 Tage ab Zustellung des Steuerbescheids. Bei Fristversäumnis kann eine nachträgliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, allerdings nur bei nachvollziehbaren Gründen.

Clariva prüft Ihre Steuerdossiers sorgfältig, identifiziert überzahlte Abgaben und entwickelt eine massgeschneiderte Vorgehensweise. Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Rückforderungsanträgen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Steuerbehörden.

Bitte stellen Sie uns den Steuerbescheid, sämtlichen Schriftverkehr mit der Behörde und relevante Belege (z. B. Nachweise zu Abzügen) zur Verfügung. So können wir eine umfassende Prüfung sicherstellen.